Festplatzordnung & AGB

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Festplatzordnung sowie die AGB der Groitzscher Spielleute.

Den Weisungen des Musikfest-Personals ist Folge zu leisten.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, gleich ob Tages- oder Wochenendticket, akzeptiert der Eintrittskarteninhaber die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

 

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.

 

Es gilt das Jugendschutzgesetz:

Gäste unter 18 Jahren haben nur bis 24 Uhr Zutritt, falls sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.

Am Einlass sind die Eintrittskarten bitte zur Sichtkontrolle bereitzuhalten.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist es untersagt,

- jegliche Behältnisse aus Glas (also auch Flaschen!)

- Waffen aller Art

- pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Konfettikanonen

- Brandbeschleuniger und explosive Stoffe

- verfassungsfeindliche und politische Symbole/Schriftzüge/Darstellungen

- sonstige gefährliche Gegenstände

mitzubringen.

Käufer von Wochenendtickets erhalten am Einlass ein Armbändchen,  dabei wird die Karte entwertet. Das Armbändchen berechtigt zum Betreten des Veranstaltungsgeländes während der Öffnungszeiten.

Tagesgäste müssen sich vor Ort an der Kasse Tageskarten kaufen. Die Tageskarten gelten an dem jeweiligen Tag für das Programm von 10:00 Uhr – 18:00 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände. Die Tagesgäste werden gebeten, das Veranstaltungsgelände am Samstag, 16.09.2023, bis 18:30 Uhr zu verlassen. Inhaber von Tageskarten am Samstag, den 16.09.2023 haben keine Zutrittsberechtigung zum Sportlerball.

Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird sofort angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden durch höhere Gewalt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Musikfesten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.

 

Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung.

 

Änderungen vorbehalten. Aktuelle Informationen und etwaige Ergänzungen unter www.groitzscher-spielleute.de

 

Gerichtsstand ist Borna.

 

Veranstalter: Groitzscher Spielleute e.V., c/o Heiko Krumbholz, Hopfengartenstraße 32, 04539 Groitzsch


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